RS OGH 2006/12/18 37R22/06v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2006
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Norm

ZPO §54 Abs1

Rechtssatz

Mit dem Antrag auf ein Anerkenntnisurteil (nicht aber bei einem Teilanerkenntnisurteil) muss sofort ein Kostenverzeichnis vorgelegt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Anerkenntnisurteil; Kostenverzeichnis; rechtzeitige Verzeichnung von Kosten;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:2006:RES0000112

Dokumentnummer

JJR_20061218_LG00309_03700R00022_06V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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