RS OGH 2007/2/22 3R41/07p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2007
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Norm

WEG §18
ZPO §454

Rechtssatz

Zur Geltendmachung von Besitzstörungsansprüchen hinsichtlich von der allgemeinen Benützung dienenden Parkflächen auf im Wohnungseigentum stehenden Liegenschaften ist nicht nur jeder Wohnungseigentümer, sondern auch die Eigentümergemeinschaft aktivlegitimiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2007:RFE0000168

Dokumentnummer

JJR_20070222_LG00929_00300R00041_07P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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