RS OGH 2007/3/13 40R38/07w

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Veröffentlicht am 13.03.2007
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Norm

EO §44 Abs2 Z1 A1

Rechtssatz

Durch Vorlage der weiterhin erfolgten Mietzinsvorschreibung trotz wirksamer Aufkündigung und vorliegendem Exekutionsantrag wird ein neuer Mietvertragsabschluss damit nicht bescheinigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000110

Dokumentnummer

JJR_20070313_LG00003_04000R00038_07W0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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