RS OGH 2007/4/3 4R82/07z

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Veröffentlicht am 03.04.2007
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Norm

EO §292

Rechtssatz

Es findet keine Zusammungsrechnung iSd § 292 EO statt, wenn die Summe der Bezüge das Existenzminimun nicht übersteigt, da die in § 292 Abs 3 letzter Satz EO geforderte Bezeichnung des Drittschuldners, der die unpfändbaren Grundbeträge zu gewähren hat, praktisch nicht durchführbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2007:RFE0000169

Dokumentnummer

JJR_20070403_LG00929_00400R00082_07Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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