Norm
EO §292Rechtssatz
Es findet keine Zusammungsrechnung iSd § 292 EO statt, wenn die Summe der Bezüge das Existenzminimun nicht übersteigt, da die in § 292 Abs 3 letzter Satz EO geforderte Bezeichnung des Drittschuldners, der die unpfändbaren Grundbeträge zu gewähren hat, praktisch nicht durchführbar ist.Es findet keine Zusammungsrechnung iSd Paragraph 292, EO statt, wenn die Summe der Bezüge das Existenzminimun nicht übersteigt, da die in Paragraph 292, Absatz 3, letzter Satz EO geforderte Bezeichnung des Drittschuldners, der die unpfändbaren Grundbeträge zu gewähren hat, praktisch nicht durchführbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2007:RFE0000169Dokumentnummer
JJR_20070403_LG00929_00400R00082_07Z0000_001