RS OGH 2007/4/10 40R86/07d

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Veröffentlicht am 10.04.2007
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Norm

ZPO §41 A3

Rechtssatz

Die dem Obsiegenden verrechneten Kosten der Detektei für die Erhebungen über die Wohnsituation der Beklagten sind als Barauslagen zu honorieren.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Kosten der Videoüberwachung, Ersatz der Detektivkosten, Rechnung der Detektei für Detektiv als Zeuge

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000114

Dokumentnummer

JJR_20070410_LG00003_04000R00086_07D0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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