Norm
ABGB §1323Rechtssatz
Der geschädigte Leasinggeber kann von der Haftpflichtversicherung des allein schuldtragenden Unfallsgegners im Rahmen der Totalschadensabrechnung in der Regel zunächst auch die USt beanspruchen, zumal der Wiederbeschaffungswert regelmäßig die USt beinhaltet.
Ist die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasinggebers im Prozess strittig, bleibt der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung mit dem diesbezüglichen Rückersatzanspruch auf die Führung eines getrennten Rechtsstreits verwiesen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:2007:RSP0000063Dokumentnummer
JJR_20070412_LG00199_02100R00090_07D0000_001