RS OGH 2007/4/12 21R90/07d

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Veröffentlicht am 12.04.2007
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Norm

ABGB §1323
EGUStG ArtXII Z3

Rechtssatz

Der geschädigte Leasinggeber kann von der Haftpflichtversicherung des allein schuldtragenden Unfallsgegners im Rahmen der Totalschadensabrechnung in der Regel zunächst auch die USt beanspruchen, zumal der Wiederbeschaffungswert regelmäßig die USt beinhaltet.

Ist die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasinggebers im Prozess strittig, bleibt der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung mit dem diesbezüglichen Rückersatzanspruch auf die Führung eines getrennten Rechtsstreits verwiesen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2007:RSP0000063

Dokumentnummer

JJR_20070412_LG00199_02100R00090_07D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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