RS OGH 2007/4/16 46R271/07d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.2007
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Norm

EO §7 Abs1
EO §84b
ZPO §54a Abs2

Rechtssatz

Besteht im Ursprungsstaat nicht eine dem § 54a Abs 2 ZPO vergleichbare Regelung, darf dem betreibenden Gläubiger aufgrund eines ausländischen Exekutionstitels ohne entsprechenden Ausspruch im Titel die Exekution zur Hereinbringung der Zinsen aus den zugesprochenen Kosten nicht bewilligt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Exekutionsbewilligung; ausländische Exekutionstitel; Exekution zur Hereinbringung der Zinsen; Zinsen aus Kosten eines ausländischen Exekutionstitels.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000124

Dokumentnummer

JJR_20070416_LG00003_04600R00271_07D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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