Norm
§382a EORechtssatz
Der "Grundbetrag der Familienbeihilfe" iSd § 382a Abs 2 EO umfasst auch den Alterszuschlag, nicht aber die Zuschläge aufgrund der Geschwisterstaffelung nach § 8 Abs 3 FamLAG.Der "Grundbetrag der Familienbeihilfe" iSd Paragraph 382 a, Absatz 2, EO umfasst auch den Alterszuschlag, nicht aber die Zuschläge aufgrund der Geschwisterstaffelung nach Paragraph 8, Absatz 3, FamLAG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Grundbetrag; Alterszuschlag; Geschwisterstaffelung; Familienbeihilfe; einstweiliger Unterhalt; einstweilige Verfügung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:2007:RES0000126Dokumentnummer
JJR_20070502_LG00309_02000R00038_07Y0000_001