RS OGH 2007/5/16 2R62/07s

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Veröffentlicht am 16.05.2007
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Rechtssatz

Die in erster Instanz unterbliebene Rüge der Nichtaufnahme des vom Gegner geführten Beweises auf Einvernahme von - zur Vernehmung schon erschienener (§ 345 ZPO) - Zeugen kann in der Berufung nicht nachgeholt werden.Die in erster Instanz unterbliebene Rüge der Nichtaufnahme des vom Gegner geführten Beweises auf Einvernahme von - zur Vernehmung schon erschienener (Paragraph 345, ZPO) - Zeugen kann in der Berufung nicht nachgeholt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2007:RG0000050

Dokumentnummer

JJR_20070516_OLG0639_00200R00062_07S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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