Norm
ABGB §1098Rechtssatz
Die Bestrahlung der Wohnungsfenster mit Halogenscheinwerfern, zu welcher Tageszeit auch immer, wie auch die drastische Reduzierung des Lichteinfalls durch die hier zur Beurteilung stehenden bedruckten, auf dem Gerüst vor den Fenstern angebrachten Netze zu Werbezwecken ist ohne entsprechende Zustimmung der Mieter ein unzulässiger Eingriff in ihr Mietrecht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
angestrahlte großflächige Werbebanner, Verhängung der Fassade, WerbezweckeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000122Dokumentnummer
JJR_20070523_LG00003_04000R00079_07Z0000_002