RS OGH 2007/5/23 40R79/07z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2007
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Norm

ABGB §1098

Rechtssatz

Die Bestrahlung der Wohnungsfenster mit Halogenscheinwerfern, zu welcher Tageszeit auch immer, wie auch die drastische Reduzierung des Lichteinfalls durch die hier zur Beurteilung stehenden bedruckten, auf dem Gerüst vor den Fenstern angebrachten Netze zu Werbezwecken ist ohne entsprechende Zustimmung der Mieter ein unzulässiger Eingriff in ihr Mietrecht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

angestrahlte großflächige Werbebanner, Verhängung der Fassade, Werbezwecke

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000122

Dokumentnummer

JJR_20070523_LG00003_04000R00079_07Z0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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