RS OGH 2007/5/23 35R178/07x, 34R163/14v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2007
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Norm

KO §6 Abs1
KO §187 Abs1 Z3
IO §46 Abs1
IO §21

Rechtssatz

Raten für die Jahreskarte der Wiener Linien bis zur Konkurseröffnung sind Konkursforderungen und unterliegen der Prozesssperre, Raten nach Konkurseröffnung jedoch Masseforderungen, die gegen den Masseverwalter oder die Masse, vertreten durch den eigenverwaltenden Gemeinschuldner, zu richten sind.

Entscheidungstexte

  • 35 R 178/07x
    Entscheidungstext LG für ZRS Wien 23.05.2007 35 R 178/07x
  • 34 R 163/14v
    Entscheidungstext LG für ZRS Wien 11.12.2014 34 R 163/14v
    Auch; Beisatz: Nichts anderes gilt für die insoweit gleiche Rechtslage nach der IO. (T2)

Schlagworte

Jahresnetzkarte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000115

Im RIS seit

12.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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