Norm
ABGB §863Rechtssatz
Der Inhaber eines Mobiltelefonanschlusses haftet nicht für die Kosten solcher "erfolgreich" konsumierten Mehrwertdienstleistungen, die über sein Mobiltelefon erfolgten, aber ohne Wissen und Zutun des Inhabers, durch ein sog. "Dialer-Programm" ausgelöst wurden, wodurch sich das Mobiltelefon regelmäßig wiederkehrend, selbständig und vom Inhaber nicht erkennbar und auch nicht beeinflussbar ins Internet einwählte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:2007:RSP0000073Zuletzt aktualisiert am
31.07.2008