RS OGH 2007/11/29 28R178/07p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2007
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Norm

AktG §71 Abs3

Rechtssatz

Eine Satzungsbestimmung, die eine organschaftliche Vertretung u.a. allein durch zwei Prokuristen vorsieht, verstößt gegen zwingende Bestimmungen des AktG und ist unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2007:RW0000415

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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