RS OGH 2007/12/14 1R296/07k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2007
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Norm

ABGB §872, §1168a

Rechtssatz

Begehrt der Besteller die Verbesserung einer durch Verletzung der Warnpflicht des Unternehmers ausgelösten Mangels, überschreitet er mit diesem Verlangen die Grenzen des Vertrages, müsste mit der Verbesserung im Detail ein anderes bzw. umfangreicheres Werk hergestellt werden. Der Verbesserungsanspruch, der Voraussetzung für die mangelnde Fälligkeit des Werklohnes ist, muss daran nicht scheitern; es bedarf aber einer auf Rechtsgestaltung abzielenden Erklärung im Verfahren (Vertragsanpassung).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LGKL729:2007:RKL0000039

Dokumentnummer

JJR_20071214_LGKL729_00100R00296_07K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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