RS OGH 2008/3/17 2R70/08x

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Veröffentlicht am 17.03.2008
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Norm

EO §294
EO §325
EO §331

Rechtssatz

Der Anspruch des Verkäufers als Treugeber gegenüber dem Treuhänder auf Ausfolgung des bei einem Notar als Treuhänder erliegenden Treuhanderlages betreffend die Veräußerung einer Liegenschaft ist ausschließlich eine Geldforderung des Treugeber und somit im Exekutionsverfahren gegen den Treugeber als Exekutionsobjekt iSd § 294 EO einzustufen.

Die vom Rekursgericht in seiner Entscheidung 1 R 121/95, veröffentlicht in RPflE 1995/62, vertretene Ansicht, dass der betreibende Gläubiger auf die Ansprüche des Verpflichteten (Treugeber) gegen den Treuhänder (Drittschuldner) nur im Wege der Pfändung und Überweisung zur Einziehung des Rückgabe- bzw Herausgabeanspruches des Treugebers gegen den Treuhänder iSd § 325 EO greifen könne, wird nicht aufrechterhalten.

Anmerkung

Rekurs wurde von OGH (3 Ob 118/08m) aus formellen Gründen als unzulässig zurückgewiesen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2008:RFE0000179

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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