RS OGH 2008/6/19 1R171/08d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.2008
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Norm

EO §331 Abs1

Rechtssatz

Bei der Bewilligung der Exekution auf Rechte aus einer Internet-Domain ist der Drittschuldnerin, der jede Verfügung darüber untersagt wurde, kein weiteres Leistungsverbot iS des § 331 Abs 1 Satz 2 EO zu erteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LGKL729:2008:RKL0000065

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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