Norm
ZPO §27 Abs3Rechtssatz
§ 27 Abs 3 ZPO (keine Anwaltspflicht) findet auch dann Anwendung, wenn die Klagsausdehnung vor der Tagsatzung mittels eines Schriftsatzes erfolgte.Paragraph 27, Absatz 3, ZPO (keine Anwaltspflicht) findet auch dann Anwendung, wenn die Klagsausdehnung vor der Tagsatzung mittels eines Schriftsatzes erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2008:RFE0000177Zuletzt aktualisiert am
28.08.2008