RS OGH 2008/7/28 7Bl65/08i

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Veröffentlicht am 28.07.2008
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Norm

StPO §§390a Abs1. 393 Abs4. 89 Abs5
RATG TP 4

Rechtssatz

Seit dem 1.1.2008 ist das Verfahren über eine Kostenbeschwerde zweiseitig gestaltet. Dem Privatbeteiligten steht gegenüber dem kostenersatzpflichtigen Verurteilten ein Anspruch auf Ersatz der Kosten seiner Äußerung zu dessen Beschwerde zu. Dieser ist analog zu den Regelungen über die Kosten der Gegenausführung im Berufungs- und Nichtigkeitsbeschwerdeverfahren nach TP 4 I Z 4d zu bestimmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LGKL729:2008:RKL0000061

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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