RS OGH 2008/8/25 7Bs284/08a

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Veröffentlicht am 25.08.2008
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Norm

StPO §393 Abs2

Rechtssatz

Ersatz der Kosten für Aktenkopien für den Beschuldigten auf Selbstkostenbasis als Barauslagen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig; Kosten für die Beiziehung eines Privatgutachters zur Vorbereitung der Hauptverhandlung sind nach strenger Prüfung im Einzelfall als notwendige Barauslagen dem Verfahrenshelfer zu ersetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2008:RL0000075

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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