RS OGH 2008/9/18 1R120/08m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2008
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Norm

GmbHG §35 Abs1 Z1
GmbHG §39
GmbHG §41

Rechtssatz

Ein Stimmverbot eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei der Abstimmung über die Entlastung eines anderen Gesellschafter-Geschäftsführers liegt jedenfalls dann vor, wenn beiden Geschäftsführern eine gemeinschaftliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird oder sich eine potentielle Solidarhaftung ergeben könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2008:RW0000432

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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