RS OGH 2008/10/09 1Präs2690-4930/08y

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Veröffentlicht am 09.10.2008
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Rechtssatz

Derjenige Hofrat des Obersten Gerichtshofs, der als Senatsmitglied des Oberlandesgerichts an der mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angefochtenen Entscheidung beteiligt war, ist im Verfahren über diese Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen.

Entscheidungstexte
  • 1 Präs 2690-4930/08y
    Entscheidungstext OGH 09.10.2008 1 Präs 2690-4930/08y
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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