RS OGH 2008/10/27 4R227/08a

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Veröffentlicht am 27.10.2008
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Norm

ZPO §63
ZPO §66

Rechtssatz

Einer durch einen Abwesenheitskurator vertretenen Partei kann auch ohne Vorlage eines Vermögensbekenntnisses Verfahrenshilfe bewilligt werden, wenn dargelegt wird, dass Nachforschungen über die Lebensumstände der Partei derzeit aussichtslos sind und eine unverzügliche Klagseinbringung erforderlich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2008:RI0000179

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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