Index
L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg;Norm
AVG §58 Abs2;Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Präsident Dr. Jabloner und die Hofräte Dr. Novak, Dr. Mizner, Dr. Stöberl und Dr. Köhler als Richter, im Beisein der Schriftführerin Mag. Lier, über die Beschwerde der Salzburger Landesumweltanwaltschaft, vertreten durch Dr. Wolfgang Maria Baumgartner, Rechtsanwalt in 5020 Salzburg, Gaisbergstraße 46, gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 7. März 2003, Zl. 21301-RI-518/19-2003, betreffend naturschutzbehördliche Bewilligung (mitbeteiligte Partei: JI in B, vertreten durch Dr. Paul Kreuzberger und Mag. Markus Stranimaier, Rechtsanwälte in 5500 Bischofshofen, Moßhammerplatz 14), zu Recht erkannt:
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Salzburg hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.088,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Einem Aktenvermerk der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 28. Oktober 1997 zufolge seien Erdaufschüttungen auf dem Grundstück 157/1 KG V. festgestellt worden.Einem Aktenvermerk der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 28. Oktober 1997 zufolge seien Erdaufschüttungen auf dem Grundstück 157/1 KG römisch fünf. festgestellt worden.
Nach Einleitung eines Verfahrens der Naturschutzbehörde über die Wiederherstellung des vorigen Zustandes beantragte der Mitbeteiligte mit Eingabe vom 16. Juli 1998 die nachträgliche Bewilligung für die Aufschüttung und die Neuerrichtung eines Entwässerungsgrabens auf dem Grundstück. Die Aufschüttung solle der Vergrößerung der von seinem Vollerwerbsbetrieb landwirtschaftlich genutzten Fläche dienen. Er sei bereit, näher genannte Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Nach Aufhebung eines das Vorhaben versagenden Bescheides der Bezirkshauptmannschaft gemäß § 66 Abs. 2 AVG durch die Berufungsbehörde erteilte die Bezirkshauptmannschaft mit Bescheid vom 7. November 2001 die naturschutzrechtliche Bewilligung zur Aufschüttung sowie Verfüllung eines Gerinnes auf der Grundparzelle Nr. 157/1 KG V. und die Neuanlage eines Grabens nach Maßgabe näher genannter Planunterlagen und unter Einhaltung bzw. Erfüllung im Einzelnen aufgezählter Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen.Nach Aufhebung eines das Vorhaben versagenden Bescheides der Bezirkshauptmannschaft gemäß Paragraph 66, Absatz 2, AVG durch die Berufungsbehörde erteilte die Bezirkshauptmannschaft mit Bescheid vom 7. November 2001 die naturschutzrechtliche Bewilligung zur Aufschüttung sowie Verfüllung eines Gerinnes auf der Grundparzelle Nr. 157/1 KG römisch fünf. und die Neuanlage eines Grabens nach Maßgabe näher genannter Planunterlagen und unter Einhaltung bzw. Erfüllung im Einzelnen aufgezählter Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen.
Die Landesumweltanwaltschaft erhob Berufung. Diese machte - abgesehen vom Vorwurf näher dargestellter Begründungsmängel - vor Allem geltend, dass die Vernichtung eines derart hochwertigen und seltenen Lebensraumkomplexes wesentlich den Zielsetzungen des Lebensraumschutzes widerspreche und daher über die Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen nicht bewilligt werden könnte. Die belangte Behörde holte zunächst Befund und Gutachten von Amtssachversändigen für Naturschutz und Zoologie ein. Diese führten im Befund und Gutachten vom 14. Juni 2000 Folgendes aus:
"Befund:
Projektsbeschreibung
Laut Antrag von Herrn I. vom 16.7.1998, sollen auf GP 157/1, KG V 1500 m2 Aufschüttungsfläche, die Verfüllung von 160 lfm Graben und die Neuanlage von 80 m Entwässerungsgräben nachträglich bewilligt werden. Eine Lageskizze der Aufschüttung in einem Katasterplan im Maßstab 1:1500 liegt als Beilage dem Antrag bei, Profildarstellungen von Aufschüttung oder Entwässerungsgraben findet sich im Verwaltungsakt zu gegenständlichem Antrag nicht. Dem Bescheid liegt die selbe Lageskizze zugrunde, allerdings mit rot schraffiertem Bereich, der offensichtlich die zu verfüllende Fläche darstellt. Aus dieser Lageskizze, welche auch im Anhang diesem Gutachten beigelegt wurde, ergibt sich mit der bereits aufgeschütteten Fläche eine zu verfüllende Fläche von ca.1,2 ha.Laut Antrag von Herrn römisch eins. vom 16.7.1998, sollen auf Gesetzgebungsperiode 157, /1, KG V 1500 m2 Aufschüttungsfläche, die Verfüllung von 160 lfm Graben und die Neuanlage von 80 m Entwässerungsgräben nachträglich bewilligt werden. Eine Lageskizze der Aufschüttung in einem Katasterplan im Maßstab 1:1500 liegt als Beilage dem Antrag bei, Profildarstellungen von Aufschüttung oder Entwässerungsgraben findet sich im Verwaltungsakt zu gegenständlichem Antrag nicht. Dem Bescheid liegt die selbe Lageskizze zugrunde, allerdings mit rot schraffiertem Bereich, der offensichtlich die zu verfüllende Fläche darstellt. Aus dieser Lageskizze, welche auch im Anhang diesem Gutachten beigelegt wurde, ergibt sich mit der bereits aufgeschütteten Fläche eine zu verfüllende Fläche von ca.1,2 ha.
Im Bereich der Projektsfläche wurden zum Zeitpunkt des Lokalaugenscheins am 4.4.2002 folgende Verhältnisse vorgefunden:
In der Ostecke des Grundstücks wurde eine Aufschüttung, annähernd in dreieckiger Form vorgenommen. Parallel zur Gasteiner Landesstraße beträgt deren Länge etwa 40 m, an der südöstlichen Grundgrenze etwa 60 m. Die westliche Grenze der Aufschüttung, in der dem Bescheid zugrunde liegenden Lageskizze als Graben eingetragen, verläuft nunmehr in einem Bogen über diesen Graben. hinaus. Dieser etwa 1 m breite Entwässerungsgraben ist daher bereits teilweise zugeschüttet worden. Er geht an seinem Südende in einen seggenbewachsenen Graben über und mündet in den neu angelegten Entwässerungsgraben.Von der Landesstraße abgegrenzt ist die Schüttfläche durch eine etwa 2 bis 3 m breite Straßenböschung und einen etwa 1 m breiten, teilweise randlich von Schilf bewachsenen Graben, der, wie auch alle anderen erwähnten Gräben, zum Zeitpunkt des Lokalaugenscheins Wasser führte. Zur Aufschüttungsfläche führt eine, über ein etwa 6 m langes Rohr geschüttete Zufahrt. Die vorhandene Aufschüttung weist ein geschätztes Flächenausmaß von 3000 m2 auf. Die Schütthöhe beträgt etwa 1,5 bis 2 m, das Schüttmaterial besteht, soweit oberflächlich erkennbar, aus felsdurchsetztem, grobblockigem Aushub- bzw. Abbruchmaterial. Auf der Schüttfläche bzw. randlich sind zahlreiche Humushaufen und Haufen mit Sägemehl bzw. Grünschnitt sowie Rundholz und Schwartlinge gelagert.Die in der Katasterdarstellung eingetragene Baufläche ist mit einer Holzblockhütte bestanden, welche offensichtlich auf das nunmehr bestehende Schüttniveau angehoben wurde. Zusätzlich ist ein geschätzt 5 x 10 m großes landwirtschaftliches Remisengebäude errichtet worden. Südwestlich der Holzblockhütte wird die Fläche kleinflächig als Gemüsegarten genutzt.
Die vorgefundenen Verhältnisse werden durch die Abbildungen 1 bis 4 im Anhang verdeutlicht.
Naturräumliche Gegebenheiten:
Die Projektsfläche befindet sich im südlichen Gasteinertal, linksufrig der Gasteiner Ache, gut 500 m südlich der Einmündung des Angertales bzw. des Gadaunergrabens. Das Gasteinertal, ein glazial geformtes Trogtal wird im gegenständlichen Abschnitt linksufrig vom bogenförmigen Kamm Stubnerkogel (2246 m) - Silberpfenning (2600 m) - Kalkbretterkopf (2412 m) - Tüchlwand (2577 m) begrenzt und rechtsufrig vom Gebirgsstock Kreuzkogel (2325 m) - Gamskarkogel (2467 m) - Tennkogel (2333 m) abgeschlossen. Im Süden gabelt sich das Tal in Nassfeld und Kötschachtal, nach Norden ist ein wechselnd breiter, ebener, von Schottern der Gasteiner Ache gebildeter Talboden ausgeprägt. Die Talflanken sind bis in eine Höhe von etwa 1900 m Seehöhe bewaldet (Fichtenwälder mit talnahe zunehmendem Anteil an Erlen- Birken-Bergahorn- und Eschenflächen) und forstlich bewirtschaftet, die darüber liegenden Almmatten werden landwirtschaftlich bzw. als Schigebiete genutzt und werden vom Tal durch mehrere Seilbahnanlagen erschlossen. Der flache Talboden ist ebenfalls von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geprägt und von der Gasteiner Ache durchflossen, welche im gesamten Verlauf relativ geradlinig reguliert wurde und nur wenig Uferbegleitgehölz aufweist. Die im Projektsbereich einmündenden Seitengräben wie Remsachbach, Gadaunergraben und Angertal weisen teilweise ausgeprägte Schwemmkegel auf. Auch ein künstlich errichteter Badeteich in der Nähe der Projektsfläche tritt als Landschaftselement in Erscheinung. Größere Siedlungsflächen sind im Süden Badgastein und im Norden Bad Hofgastein, dazwischen sind kleinere weilerartige Siedlungen wie Lafen, Gadaunern und Felding entstanden. An den Taleinhängen befinden sich Einzelgehöfte mit umgebenden Wiesenbereichen. Das Gasteinertal wird einerseits durch die Gasteiner Landesstraße und andererseits durch eine Bahnlinie erschlossen, die ab Böckstein durch den Tauerntunnel den Alpenhauptkamm quert. Diese stellen zusätzlich zu den Siedlungsaufschließungen lineare antropogene Landchaftselemente dar. Einen Eindruck von Landschaftscharakter und Landschaftsbild des Projektsraumes sollen die beiliegenden Abbildungen 5 und 6 geben. Insgesamt weist der Projektsraum also den Charakter einer naturnahen Kulturlandschaft auf, welcher allerdings im Talboden und im Bereich der Schigebiete deutlich technisch überprägt ist.
Die zur Aufschüttung vorgesehene Fläche wird im Südosten von einem Campingplatz umgeben und ist durch einen Graben mit Erlenbewuchs von diesem getrennt. Bereits zum Zeitpunkt des Lokalaugenscheins waren zahlreiche Wohnwagen abgestellt (Abbildung 5). Südwestlich dieses Grenzgrabens, bereits auf der GP 52/1, befindet sich ebenfalls eine mit Hochstaudenflur und mit einigen Erlen bewachsene extensive Fläche von geschätzt 1500 m2 Größe, auf der zwei Metalltanks gelagert sind. Am Nordostrand der Projektsfläche führt die Gasteiner Landesstraße und der vorerwähnte wasserführende Graben vorbei, weiter nordöstlich sind ebene Wiesenflächen und die Gasteiner Ache mit dem begleitenden Achenweg vorgelagert. lm Südwesten bildet eine Erlenreihe die Begrenzung, bevor der Taleinhang relativ steil ansteigt. Im Nordwesten schließen ebenfalls weitläufig von Gräben durchzogene Wiesenflächen an, auf der nordwestlich unmittelbar angrenzenden Grundfläche wurden Hütten errichtet, bzw. besteht eine kleinflächige Gartennutzung. Auf der GP 157/1 fällt noch eine Schilfwiese mit einer geschätzten Größe von 2000 m2 auf. Die Vegetationsverhältnisse auf der zur Aufschüttung vorgesehenen Fläche konnten wegen des jahreszeitlich bedingten Entwicklungszustandes nicht im Detail aufgenommen werden, es sind aber bereits umfangreiche Befundaufnahmen im Vorakt enthalten, auf die Bezug genommen werden kann. In der Stellungnahme der Naturschutzbeauftragten vom 29.6.1998 finden sich Angaben über die Artenzusammensetzung der Vegetation auf den südwestlich anschließenden Wiesenbereichen. ...Danach kommen folgende Arten mit folgenden (Anmerkung: im Befund im Einzelnen genannten) Feuchtezahlen vor: Sumpf-Vergissmeinnicht, Sumpf-Dotterblume, Sumpf-Schachtelhalm, Wiesensegge, Wiesen-Schaumkraut, Mädesüß, Kuckucks-Lichtnelke, Rotklee, Schnabelsegge, Wald-Engelwurz, Bach-Kratzdistel, Wiesen-Platterbse, Schlangen-Knöterich, Vogel-Wicke, Wasser-Minze, Sauer-Ampfer, Acker-Ehrenpreis, Wiesen-Rispengras, Ruchgras. Daraus lässt sich ein mosaikartig gegliederter Standort aus nassen bis feuchten, teilweise wechselfeuchten Standorten ableiten, wie sie für moorige und sumpfige Flächen typisch sind. Die zur Aufschüttung vorgesehene Fläche wird im Südosten von einem Campingplatz umgeben und ist durch einen Graben mit Erlenbewuchs von diesem getrennt. Bereits zum Zeitpunkt des Lokalaugenscheins waren zahlreiche Wohnwagen abgestellt (Abbildung 5). Südwestlich dieses Grenzgrabens, bereits auf der Gesetzgebungsperiode 52, /1, befindet sich ebenfalls eine mit Hochstaudenflur und mit einigen Erlen bewachsene extensive Fläche von geschätzt 1500 m2 Größe, auf der zwei Metalltanks gelagert sind. Am Nordostrand der Projektsfläche führt die Gasteiner Landesstraße und der vorerwähnte wasserführende Graben vorbei, weiter nordöstlich sind ebene Wiesenflächen und die Gasteiner Ache mit dem begleitenden Achenweg vorgelagert. lm Südwesten bildet eine Erlenreihe die Begrenzung, bevor der Taleinhang relativ steil ansteigt. Im Nordwesten schließen ebenfalls weitläufig von Gräben durchzogene Wiesenflächen an, auf der nordwestlich unmittelbar angrenzenden Grundfläche wurden Hütten errichtet, bzw. besteht eine kleinflächige Gartennutzung. Auf der Gesetzgebungsperiode 157, /1 fällt noch eine Schilfwiese mit einer geschätzten Größe von 2000 m2 auf. Die Vegetationsverhältnisse auf der zur Aufschüttung vorgesehenen Fläche konnten wegen des jahreszeitlich bedingten Entwicklungszustandes nicht im Detail aufgenommen werden, es sind aber bereits umfangreiche Befundaufnahmen im Vorakt enthalten, auf die Bezug genommen werden kann. In der Stellungnahme der Naturschutzbeauftragten vom 29.6.1998 finden sich Angaben über die Artenzusammensetzung der Vegetation auf den südwestlich anschließenden Wiesenbereichen. ...Danach kommen folgende Arten mit folgenden (Anmerkung: im Befund im Einzelnen genannten) Feuchtezahlen vor: Sumpf-Vergissmeinnicht, Sumpf-Dotterblume, Sumpf-Schachtelhalm, Wiesensegge, Wiesen-Schaumkraut, Mädesüß, Kuckucks-Lichtnelke, Rotklee, Schnabelsegge, Wald-Engelwurz, Bach-Kratzdistel, Wiesen-Platterbse, Schlangen-Knöterich, Vogel-Wicke, Wasser-Minze, Sauer-Ampfer, Acker-Ehrenpreis, Wiesen-Rispengras, Ruchgras. Daraus lässt sich ein mosaikartig gegliederter Standort aus nassen bis feuchten, teilweise wechselfeuchten Standorten ableiten, wie sie für moorige und sumpfige Flächen typisch sind.
Wie aus den beiliegenden Fotos (Abbildung 5) hervorgeht, sind die umgebenden, ebenen Wiesen auf Grund der Vegetation in einen wenig (einmal jährlich oder weniger) gemähten bzw. beweideten buckligen Bereich mit Hochstaudenvegetation und in einen intensiver genutzten, eingeebneten Bereich gegliedert. Der südwestlichste Randstreifen wurde seit dem Jahr 1998 offensichtlich in der Nutzung intensiviert und eingeebnet, wie aus dem durch den Naturschutzbund übermittelten Foto (Aktenstück 8) hervorgeht. Im Zuge der Begehung am 17.8.2002 stellte die Naturschutzbeauftragte auf Grund von Sondierungen mit einem Bohrstock bezüglich des Untergrundes fest, dass sich die zur Aufschüttung vorgesehene Fläche in einen hangparallelen Moorstreifen und in eine breite zur Bundesstraße hin auskeilende Sumpffläche unterteilen lasse. Nach den Angaben des Referates 6/61- Wasserwirtschaft des Landes Salzburg liegen die gegenständlichen Grundflächen nicht im Abflussgebiet des 30jährlichen Hochwassers der Gasteiner Ache. Moorflächen, Sumpfflächen, und stehende bzw. fließende Gewässer sowie das Uferbegleitgehölz stellen jedoch geschützte Lebensräume im Sinne des Salzburger Naturschutzgesetzes dar.
Da eine Biotopkartierung für den gegenständlichen Talbereich nicht vorliegt, wurde im Zuge des Lokalaugenscheins am 4.4.2002 grob erhoben, wo sich weitere vergleichbare Feuchtlandschaftsreste befinden. Etwa 1,5 km talauswärts der geplanten Aufschüttungsfläche befindet sich zwischen A-Markt und Gasteiner Ache ein bedeutender Feuchtlandschaftsrest mit Schilfwiesen, der allerdings in Teilbereichen durch abgelagertes Aushub- bzw. Humusmaterial gefährdet erscheint (vgl. Abbildungen 7 und 8). Die Rechtmäßigkeit dieser Aufschüttungen wäre von der zuständigen Naturschutzbehörde zu überprüfen. Des weiteren findet sich eine Streuwiese etwas taleinwärts der Talstation der Schlossalmbahn zwischen Straße und Gasteiner Ache. Südlich von Dorfgastein findet sich an der linken Talseite eine langgezogene Streuwiesen bzw. Schilffläche, und schließlich auf der rechten Talseite zwischen Bundesstraße und Talflanke die sogenannte 'Patschgwiese'. Die Erhebung erfolgte nicht systematisch sondern es wurden nur vom Auto aus, etwa am vorhandenen Schilfbestand erkennbare Flächen angeführt. Weiters liegt eine Kartendarstellung im Maßstab 1:50000 bei, in der die erhobenen Streu- bzw. Schilfwiesenflächen sowie jene nachstehend (im Einzelnen aufgezählte) Flächen markiert wurden, für die eine Naturschutzförderung zur Streuwiesenmahd bezahlt wird. Es finden sich dort 6 Parzellen im Bereich der Gemeinde Bad Hofgastein im Gesamtausmaß von gut 5,1 ha und 1 Parzelle in der KG Dorfgastein mit gut 1,1 ha. 2 weitere Parzellen mit insgesamt etwa 3,5 ha in der Gemeinde Dorfgastein (KG Klammstein) liegen jedoch oberhalb des Talbodens und sind daher nicht mit dem Lebensraumtyp feuchte (nasse) Talbodenwiesen vergleichbar.Da eine Biotopkartierung für den gegenständlichen Talbereich nicht vorliegt, wurde im Zuge des Lokalaugenscheins am 4.4.2002 grob erhoben, wo sich weitere vergleichbare Feuchtlandschaftsreste befinden. Etwa 1,5 km talauswärts der geplanten Aufschüttungsfläche befindet sich zwischen A-Markt und Gasteiner Ache ein bedeutender Feuchtlandschaftsrest mit Schilfwiesen, der allerdings in Teilbereichen durch abgelagertes Aushub- bzw. Humusmaterial gefährdet erscheint vergleiche , Abbildungen 7 und 8). Die Rechtmäßigkeit dieser Aufschüttungen wäre von der zuständigen Naturschutzbehörde zu überprüfen. Des weiteren findet sich eine Streuwiese etwas taleinwärts der Talstation der Schlossalmbahn zwischen Straße und Gasteiner Ache. Südlich von Dorfgastein findet sich an der linken Talseite eine langgezogene Streuwiesen bzw. Schilffläche, und schließlich auf der rechten Talseite zwischen Bundesstraße und Talflanke die sogenannte 'Patschgwiese'. Die Erhebung erfolgte nicht systematisch sondern es wurden nur vom Auto aus, etwa am vorhandenen Schilfbestand erkennbare Flächen angeführt. Weiters liegt eine Kartendarstellung im Maßstab 1:50000 bei, in der die erhobenen Streu- bzw. Schilfwiesenflächen sowie jene nachstehend (im Einzelnen aufgezählte) Flächen markiert wurden, für die eine Naturschutzförderung zur Streuwiesenmahd bezahlt wird. Es finden sich dort 6 Parzellen im Bereich der Gemeinde Bad Hofgastein im Gesamtausmaß von gut 5,1 ha und 1 Parzelle in der KG Dorfgastein mit gut 1,1 ha. 2 weitere Parzellen mit insgesamt etwa 3,5 ha in der Gemeinde Dorfgastein (KG Klammstein) liegen jedoch oberhalb des Talbodens und sind daher nicht mit dem Lebensraumtyp feuchte (nasse) Talbodenwiesen vergleichbar.
Tierwelt:
Während des Frühjahrs 2000 wurde die gesamte Parzelle 157/1 mit Schwerpunkt Feuchtwiese/Brache im Bereich der bereits angefangenen Aufschüttung aus zoologischer Sicht begutachtet. Dabei wurden folgende Arten festgestellt: Ringelnatter Natrix natrix: Im dicht verwachsenen Entwässerungsgraben am westlichen Rand der Aufschüttung wurden 2 Ringelnattern festgestellt. Aufgrund der heimlichen Lebensweise dieser Art und den Lebensraumansprüchen ist mit weiteren Exemplaren zu rechnen. Die Art bevorzugt feuchte Lebensräume und die Uferbereiche verschiedener Gewässer und ernährt sich unter anderem von Amphibien und deren Larvenstadien (Kaulquappen). Im Frühjahr fanden sich in zeitweilig überschwemmten Abschnitten der Feuchtwiese/der Schilfsbereiche bzw. in den Grabenbereichen zahlreiche Grasfroschlaichballen.An der Gasteiner Bundesstraße, die am Rand der ggst. Fläche vorbeiführt, befindet sich eine betreute Amphibienwanderstrecke. Sowohl Grasfrösche Rana temporaria als auch Erdkröten Bubo bubo wurden nach dem Projektsbereich zum Amphibienschutzprojekt Gasteiner Bundesstraße 1994, Teil 'Bertahof' sowie nach Auskunft der Biotopschutzgruppe Gasteinertal, die diese Strecke betreut, hier beobachtet. Der Grasfrosch dominiert nach Zählungen an der Amphibienwanderstrecke mit einem Verhältnis zur Erdkröte von 294:6 klar (1994, Projektbericht). Bei der Begutachtung wurden keine Erdkröten oder Erdkrötenlaich im ggst. Areal beobachtet. Bei den am Amphibienzaun festgestellten Lurchen handelt es sich um von Osten zuwandernde Tiere. Ein Teil der vorhandenen Population des Areals rekrutiert sich jedoch aus den Tieren des Westhanges des Gasteinertals. Deren Landlebensraum wird in der genannten Studie wie folgt beschrieben: 'Es handelt sich zwar um einen durch die Absenkung des Grundwassers trocken gefallenen Talabschnitt, der aber aufgrund seiner reichen Struktur (Hecken, Feldgehölze, Hochstaudenbestände) ein äußerst attraktiver Landlebensraum für Amphibien ist (...) Der Westhang bietet als Hinterland gute Strukturen für Sommer- und Winterlebensräume. Er ist zwar im unteren Bereich leicht zersiedelt, weist aber bis in eine Höhe von ca. 900 m zahlreiche Hecken und mehr oder weniger intensiv genutzte Wiesen und Weiden auf. Er geht bei ca. 900 m langsam über einen geschlossenen Mischwald in einen Fichtenwald über.' Die Laichgewässersituation auf der Westseite der Gasteiner Bundesstraße ist allerdings als sehr ungünstig anzusehen: Zwar wurden von der Biotopschutzgruppe Gasteinertal östlich der Gasteinertal-Bundesstraße Ersatzlaichgewässer angelegt, die in Hinkunft denjenigen Amphibien, die von Osten her ins ggst. Areal wandern, als Laichgewässer dienen sollen. Diejenigen Tiere, die jedoch vom Hang westlich der Straße zum Ablaichen ins Tal kommen, werden ihre Eier weiterhin - da im Nahbereich keine andere Laichmöglichkeit besteht - im Bereich der Feuchtwiesen bzw. Gräben im ggst. Areal (oder in den angrenzenden Fischteichen) ablegen. Aufgrund des Trockenfallens der Wiesenbereiche westlich der Gasteiner Bundesstraße geht der meiste Froschlaich durch Austrocknung verloren. In den Grabenbereichen können jedoch Kaulquappen überleben. Die angrenzenden Fischteiche (beim Bahnhof bzw. beim Straßenparkplatz) sind als Laichplätze für Grasfrösche nicht geeignet, da der Laich/die Kaulquappen von den Fischen gefressen werden. Allenfalls können in ihnen Erdkröten aufkommen, da der Laich und die Larven dieser Art von Fischen eher verschmäht werden. Im Frühjahr 2000 wurden weiters 2 immature Gelbbauchunken Bombina variegata - allerdings nur einmal - im bereits bestehenden 'neuen Graben' im Süden-Westen der Fläche entdeckt. Weitere Ex. oder auch Kaulquappen konnten nicht beobachtet werden. Es kann deshalb nicht von einer größeren Population ausgegangen werden. Diese Amphibienart findet sich in den Anhängen II und IV der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie und bewohnt selbst kleinste Gewässer wie wassergefüllt Radspuren oder größere Pfützen. An Vogelarten wurden (hauptsächlich) zur Brutzeit Wacholderdrossel Turdus pilaris, Amsel Turdus merula, Gartengrasmücke Sylvia borin, Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla, Fitis Phylloscopus trochilus, Zilpzalp Phylloscopus collybit und Kohlmeise Parus major festgestellt:Während des Frühjahrs 2000 wurde die gesamte Parzelle 157/1 mit Schwerpunkt Feuchtwiese/Brache im Bereich der bereits angefangenen Aufschüttung aus zoologischer Sicht begutachtet. Dabei wurden folgende Arten festgestellt: Ringelnatter Natrix natrix: Im dicht verwachsenen Entwässerungsgraben am westlichen Rand der Aufschüttung wurden 2 Ringelnattern festgestellt. Aufgrund der heimlichen Lebensweise dieser Art und den Lebensraumansprüchen ist mit weiteren Exemplaren zu rechnen. Die Art bevorzugt feuchte Lebensräume und die Uferbereiche verschiedener Gewässer und ernährt sich unter anderem von Amphibien und deren Larvenstadien (Kaulquappen). Im Frühjahr fanden sich in zeitweilig überschwemmten Abschnitten der Feuchtwiese/der Schilfsbereiche bzw. in den Grabenbereichen zahlreiche Grasfroschlaichballen.An der Gasteiner Bundesstraße, die am Rand der ggst. Fläche vorbeiführt, befindet sich eine betreute Amphibienwanderstrecke. Sowohl Grasfrösche Rana temporaria als auch Erdkröten Bubo bubo wurden nach dem Projektsbereich zum Amphibienschutzprojekt Gasteiner Bundesstraße 1994, Teil 'Bertahof' sowie nach Auskunft der Biotopschutzgruppe Gasteinertal, die diese Strecke betreut, hier beobachtet. Der Grasfrosch dominiert nach Zählungen an der Amphibienwanderstrecke mit einem Verhältnis zur Erdkröte von 294:6 klar (1994, Projektbericht). Bei der Begutachtung wurden keine Erdkröten oder Erdkrötenlaich im ggst. Areal beobachtet. Bei den am Amphibienzaun festgestellten Lurchen handelt es sich um von Osten zuwandernde Tiere. Ein Teil der vorhandenen Population des Areals rekrutiert sich jedoch aus den Tieren des Westhanges des Gasteinertals. Deren Landlebensraum wird in der genannten Studie wie folgt beschrieben: 'Es handelt sich zwar um einen durch die Absenkung des Grundwassers trocken gefallenen Talabschnitt, der aber aufgrund seiner reichen Struktur (Hecken, Feldgehölze, Hochstaudenbestände) ein äußerst attraktiver Landlebensraum für Amphibien ist (...) Der Westhang bietet als Hinterland gute Strukturen für Sommer- und Winterlebensräume. Er ist zwar im unteren Bereich leicht zersiedelt, weist aber bis in eine Höhe von ca. 900 m zahlreiche Hecken und mehr oder weniger intensiv genutzte Wiesen und Weiden auf. Er geht bei ca. 900 m langsam über einen geschlossenen Mischwald in einen Fichtenwald über.' Die Laichgewässersituation auf der Westseite der Gasteiner Bundesstraße ist allerdings als sehr ungünstig anzusehen: Zwar wurden von der Biotopschutzgruppe Gasteinertal östlich der Gasteinertal-Bundesstraße Ersatzlaichgewässer angelegt, die in Hinkunft denjenigen Amphibien, die von Osten her ins ggst. Areal wandern, als Laichgewässer dienen sollen. Diejenigen Tiere, die jedoch vom Hang westlich der Straße zum Ablaichen ins Tal kommen, werden ihre Eier weiterhin - da im Nahbereich keine andere Laichmöglichkeit besteht - im Bereich der Feuchtwiesen bzw. Gräben im ggst. Areal (oder in den angrenzenden Fischteichen) ablegen. Aufgrund des Trockenfallens der Wiesenbereiche westlich der Gasteiner Bundesstraße geht der meiste Froschlaich durch Austrocknung verloren. In den Grabenbereichen können jedoch Kaulquappen überleben. Die angrenzenden Fischteiche (beim Bahnhof bzw. beim Straßenparkplatz) sind als Laichplätze für Grasfrösche nicht geeignet, da der Laich/die Kaulquappen von den Fischen gefressen werden. Allenfalls können in ihnen Erdkröten aufkommen, da der Laich und die Larven dieser Art von Fischen eher verschmäht werden. Im Frühjahr 2000 wurden weiters 2 immature Gelbbauchunken Bombina variegata - allerdings nur einmal - im bereits bestehenden 'neuen Graben' im Süden-Westen der Fläche entdeckt. Weitere Ex. oder auch Kaulquappen konnten nicht beobachtet werden. Es kann deshalb nicht von einer größeren Population ausgegangen werden. Diese Amphibienart findet sich in den Anhängen römisch zwei und römisch vier der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie und bewohnt selbst kleinste Gewässer wie wassergefüllt Radspuren oder größere Pfützen. An Vogelarten wurden (hauptsächlich) zur Brutzeit Wacholderdrossel Turdus pilaris, Amsel Turdus merula, Gartengrasmücke Sylvia borin, Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla, Fitis Phylloscopus trochilus, Zilpzalp Phylloscopus collybit und Kohlmeise Parus major festgestellt:
Diese Arten sind allesamt Gebüsch-/Baumbewohner, die sich vornehmlich in den in der Fläche vorhandenen Gehölzen aufhielten und dort auch ihre Brutplätze besitzen. Wacholderdrossel, Amsel und Kohlmeise waren während der Nahrungssuche gelegentlich auch auf Wiesen anzutreffen. Bachstelze Motacilla alba und Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros brüten vermutlich an den Heuhütten im Gebiet, zur Nahrungssuche halten sie sich an den Gräben bzw. in den Feuchtwiesen, aber auch den intensiver genutzten Wiesen auf. Ein Revier des Sumpfrohrsängers Acrocephalus palustris befand sich in dem im Nordwesten an die Fläche angrenzenden Schilfsbereich bzw. den angrenzenden Strukturen. Mauersegler Apus apus, Rauchschwalbe Hirundo rustica und Mehlschwalbe Delichon urbica wurden in größerer Anzahl über der Fläche jagend beobachtet.
Der Stiegpilz Carduelis carduelis wurde im Herbst bei der Nahrungssuche im Feuchtwiesenbereich beobachtet (Distelsamen!). Während es sich bei den meisten Arten um solche handelt, die in Talbodenbereichen des Alpenraumes weit verbreitet sind, ist der in der benachbarten Schilfwiese angetroffene Sumpfrohrsänger in diesem Gebiet eher eine Seltenheit: Im Gasteinertal gibt es nur einige wenige Brutvorkommen in Feuchtwiesen bzw. Schilfrandbereichen (zB Dorfgastein/Paschgwiese bzw. bei Hofgastein). Von besonderer Bedeutung sind Feuchtwiesen, insbesondere solche mit Distelbeständen, auch für Stieglitze (Distelfinken), die hier im Herbst oft in größeren Trupps einfallen, um die Samen abzuernten. Der Stieglitz ist im Gasteinertal nicht allzu häufig und üblicherweise eher um Dorfgastein anzutreffen. Die angetroffenen Vogelarten sind durchwegs (bis auf Amsel, Wacholderdrossel, Stieglitz und Kohlmeise - die jedoch für die Jungenaufzucht ebenfalls tierische Nahrung benötigen) reine Insektenfresser, die den in der Fläche vorhandenen Reichtum an Wirbellosen nutzen. Neben den genannten Wirbeltierarten wurden im Gebiet auch noch Libellen (eine unbestimmte Kleinlibelle, wahrscheinlich Lestes sponsa (Gemeine Binsenjungfer) sowie die Art Aeshna cyanea (Blaugrüne Mosaikjungfer), diverse Schmetterlinge, zB Erebia sp. (Mohrenfalter), Schwebfliegen (zB die Art Helophilus pendulus), Heuschrecken (mehrere Spezies), mehrere Spinnenarten, sowie Wasserläufer (Fam. Hydrocorisae) festgestellt. Aeshna cyanea und Lestes sponsa sind in Mitteleuropa häufige Libellen, die neben anderen Gewässern auch an Wiesengräben vorkommen.
Anhand der im Befund dargestellten Fakten sollen im Anschluss die gestellten Fragen beantwortet werden:
Ist das beantragte Vorhaben grundsätzlich ausgleichsfähig im Sinne von § 51 Abs. 3 Z. 2 NSchG, d.h. widerspricht es wesentlich den grundsätzlichen Zielsetzungen des Lebensraumschutzes?Ist das beantragte Vorhaben grundsätzlich ausgleichsfähig im Sinne von Paragraph 51, Absatz 3, Ziffer 2, NSchG, d.h. widerspricht es wesentlich den grundsätzlichen Zielsetzungen des Lebensraumschutzes?
Das Gasteinertal ist ein glazial geformtes Tauerntal, dessen flacher, relativ breiter Talboden im Wesentlichen von der Gasteiner Ache geformt und gestaltet wurde. Die historischen landschaftlichen und ökologischen Verhältnisse werden durch den im Anhang beiliegenden Ausschnitt aus der 'Schmitt'schen Karte von Südwestdeutschland' aus dem Jahr 1797 dokumentiert. Die Karte stellt keineswegs die natürlichen Verhältnisse dar, sondern jene, wie sie bereits durch eine Jahrhunderte dauernde landwirtschaftliche Bewirtschaftung gestaltet wurde, also eine intakte naturnahe Kulturlandschaft. Die Gasteiner Ache durchfloss unregelmäßig gewunden und mäandrierend den Talboden, und stellte ein breites und dynamisches Gewässersystem dar. Bereichsweise, aber nicht durchgehend, war ein relativ breite Auwaldstreifen, vermutlich aus Grauerlenbeständen vorhanden. Der gesamte Talboden bis auf die Schwemmkegel der Seitenzubringer war Überflutungsgebiet. Vom Kartenrand bis etwa auf Höhe Bad Hofgastein ist der Bachlauf (einschließlich der Auwälder) deutlich von den freien, vermutlich landwirtschaftlich genutzten Bereichen getrennt. Erst weiter talauswärts ist großflächig versumpfter Talboden eingezeichnet. Aus der verfügbaren Literatur (STIGLHOFER 1984) geht hervor, dass Flüsse, Sumpfwiesen und Sümpfe sehr genau kartiert wurden, da es sich beim vorliegenden Kartenwerk um eine Militärkarte handelt und die genaue Kenntnis der Geländepassierbarkeit militärisch sehr wichtig war. Es kann also mit einiger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die damaligen naturräumlichen Verhältnisse zumindest in der Nähe der Gasteiner Ache exakt abgebildet wurden. Von den einst großflächig vorhandenen Versumpfungen sind durch Flussregulierung, Entwässerung und Absenkung des Grundwasserspiegels nur mehr wenige, mehr oder weniger kleinflächige Bereiche erhalten geblieben, von denen die bedeutenderen in der beiliegenden ÖK 50 Darstellung eingetragen sind. Grundsätzliche Zielsetzung des Lebensraumschutzes muss es daher sein, die vorhandenen Reste der ursprünglich großflächig vorhandenen Talbodenversumpfung in ihrer Substanz und Wertigkeit zu erhalten. Die gegenständliche Fläche befindet sich auf der Schmitt'schen Karte südöstlich der 'Laffenhöhe' (in der Karte rot unterstrichen) auf der linken Seite der Gasteiner Ache, talwärts des ebenfalls eingezeichneten Weges. Im Gegensatz zu den anderen, in der beiliegenden ÖK 50 im Talbodenbereich eingetretenen Streu- und Feuchtwiesenflächen liegt sie somit noch in einem Bereich, der ursprünglich keine größerflächigen Versumpfungen aufgewiesen haben dürfte. Sie ist demnach eher kein Rest der großflächigen Talversumpfungen sondern vermutlich eine von Hangwässern gespeiste Feuchtfläche, was auch deren heutige Existenz außerhalb des Hochwasserabflussbereiches der Gasteiner Ache und abgedämmt von der Straßenböschung miterklärt. Für die auf Torfuntergrund liegenden Flächen ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei nicht mehr um intakte Moorflächen handelt, sondern sowohl im Pflanzenbestand als auch im Wasserhaushalt bereits eine deutliche anthropogene Überprägung durch die landwirtschaftliche Nutzung und die teilweise Entwässerung stattgefunden hat. Ein Widerspruch zu grundsätzlichen Zielsetzungen des Lebensraumschutzes kann daher aus landschaftsökologischer Sicht nicht erkannt werden. Die vorgefundene Gemengelage von extensiv bewirtschafteten (Feucht-)Wiesen, Erlengebüschen und Entwässerungsgräben, angrenzenden Schilfbereichen ist allein schon aufgrund der Tatsche, dass es sich insgesamt um einen in großen Teilen wenig intensiv genutzten Biotopkomplex handelt, als zoologisch hochwertig anzusehen. Solche Lebensraumkomplexe beherbergen durch Ihre Vielfalt an verschiedenen Pflanzenarten auch eine hohe Vielfalt an wirbellosen Tieren (zB Schmetterlinge, Spinnen, Käfer, Libellen, Heuschrecken). Diese stellen ihrerseits wieder eine wichtige Nahrungsbasis für Wirbeltiere wie Amphibien, Reptilien, Vögel und Kleinsäuger dar. Die Ergebnisse der im Jahr 2000 durchgeführten Begutachtung weisen jedenfalls in Richtung einer hohen Artenvielfalt und unterstreichen damit die hohe Wertigkeit der Fläche aus zoologischer Sicht. Es muss jedoch auch festgestellt werden, dass in der Fläche keine seltenen oder gar besonders seltenen Feuchtgebietsarten (bis auf den in den benachbarten Schilfbereichen angetroffenen Sumpfrohrsänger, dessen Lebensraum von den geplanten Maßnahmen nur am Rande berührt wird) angetroffen werden konnten, was vermutlich u.a. durch die Kleinflächigkeit bedingt ist. Ein Widerspruch zu grundsätzlichen Zielsetzungen des Lebensraumschutzes ist daher auch aus zoologischer Sicht nicht gegeben. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist daher davon auszugehen, dass die geplanten und teilweise bereits realisierten Maßnahmen nicht wesentlich den grundsätzlichen Zielsetzungen des Lebensraumschutzes widersprechen und somit prinzipiell ausgleichsfähig sind. Der nunmehr vorhandene Lebensraumkomplex aus unterschiedlich intensiv genutzten landwirtschaftlichen Wiesenflächen auf Torf- bzw. Sumpfuntergrund mit wasserführenden Entwässerungsgräben, teilweise mit Erlenbegleitwuchs und die Schilfwiese stellt aber unabhängig von seiner wahrscheinlichen Entstehung einen naturschutzfachlich besonders hochwertigen Bereich dar, dessen Seltenheit im Gasteinertal in der beiliegenden ÖK 50 Darstellung mit den noch vorhandenen vergleichbaren Bereichen eindrucksvoll dargestellt ist, insbesonders dann wenn man sich die früheren Verhältnisse vergegenwärtigt. Der vorliegende Lebensraumkomplex beinhaltet teilweise Ersatzlebensräume für einst großflächig im gesamten Talbodenbereich vorhandene wassergebundene Lebensräume (z.B. Entwässerungsgraben statt Autümpel).
Bewirken die Ausgleichsmaßnahmen eine wesentliche Verbesserung des Landschaftsbildes und/oder des Naturhaushaltes? (§ 51 Abs. 3 Z. 1 NSchG)?Bewirken die Ausgleichsmaßnahmen eine wesentliche Verbesserung des Landschaftsbildes und/oder des Naturhaushaltes? (Paragraph 51, Absatz 3, Ziffer eins, NSchG)?
Im Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann vom 7.11.2001 wurden folgende Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben, welche durch Auflagen konkretisiert wurden:
Herstellung eines Tümpels in einer zweimähdigen Wiesenmulde im Westen und eines weiteren Tümpels im Süden der geplanten Aufschüttung auf Gp. 157/1, KG V in einem trapezförmigen Geländeabschnitt mit gegenwärtig vorhandener Hochstaudenvegetation (genaue Lage siehe Plan im M 1:1500) sowie Schaffung einer ökologischen Pufferzone um den neuen Tümpel südlich der Aufschüttung. .....Herstellung eines Tümpels in einer zweimähdigen Wiesenmulde im Westen und eines weiteren Tümpels im Süden der geplanten Aufschüttung auf Gp. 157/1, KG römisch fünf in einem trapezförmigen Geländeabschnitt mit gegenwärtig vorhandener Hochstaudenvegetation (genaue Lage siehe Plan im M 1:1500) sowie Schaffung einer ökologischen Pufferzone um den neuen Tümpel südlich der Aufschüttung. .....
Neuschaffung des verfüllten Grabens entlang der südöstlichen Grundgrenze auf Gp. 157/1, KG V. ....Neuschaffung des verfüllten Grabens entlang der südöstlichen Grundgrenze auf Gp. 157/1, KG römisch fünf. ....
Die Ausgleichsmaßnahmen werden bei entsprechender Pflege und Erhaltung eine dauerhafte Wirkung aufweisen. In ihrer Flächenwirksamkeit gehen sie aus floristischer Sicht nicht über die unmittelbar beanspruchte Fläche hinaus.
Aus zoologischer Sicht tritt durch die Ausgleichsmaßnahmen allerdings eine wesentliche Entschärfung der angespannten Laichgewässersituation im Gebiet ein. ...
Es kann ... nicht von einer wesentlichen Verbesserung des
Landschaftsbildes bei Verwirklichung der vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen ausgegangen werden
3. Überwiegt diese Verbesserung gegebenenfalls insgesamt die nachteiligen Auswirkungen des beantragten Vorhabens (§ 51 Abs. 3 Z. 3)? 3. Überwiegt diese Verbesserung gegebenenfalls insgesamt die nachteiligen Auswirkungen des beantragten Vorhabens (Paragraph 51, Absatz 3, Ziffer 3,)?
Mit der Verfüllung von 1,2 ha Streuwiesenfläche auf der gegenständlichen Projektsfläche ist die völlige und dauerhafte Zerstörung der vorhandenen Tier- und Pflanzengesellschaften auf der in Spruch genommenen Fläche verbunden. Dies kann auch nicht durch die Vorschreibung von Auflagen auf ein geringeres Ausmaß herabgemindert werden. Für einen Großteil der Tierarten (bis auf reine Feuchtwiesenarten, von denen allerdings keine besonders seltenen oder charakteristischen Spezies gefunden wurden) werden jedoch durch die Ausgleichsmaßnahmen Ausweichlebensräume geschaffen (siehe auch Punkt 2). Diese Ausweichlebensräume werden bei rechtzeitiger Anlage vor der Aufschüttung der Projektsfläche auch besiedelt werden können, da sie sich im unmittelbaren Nahbereich befinden. Insgesamt werden damit zoologisch und ökologisch hochwertige Feuchtlebensräume - wenn auch in etwas anderer Form als bisher - im Gebiet geschaffen, die bei entsprechender Entwicklung für viele Arten eine Aufwertung der derzeitigen Lebensraumsituation mit sich bergen. Der naturschutzfachliche Wert der Fläche, dargestellt anhand der Landschaftsentwicklung im gegenständlichen Teil des Gasteinertals findet sich in der Beantwortung der Frage 1. Auf Grund der Seltenheit des Lebensraumkomplexes ist von einer naturschutzfachlich sehr hochwertigen Fläche auf der gesamten Parzelle einschließlich des bereits aufgeschütteten Bereiches (siehe auch beiliegendes Ortophoto 1 : 10.000 ohne Aufschüttung) auszugehen. Die extensivst genutzten Teile einschließlich eines gut eingewachsenen Wassergrabens gehen verloren, die Schilfwiese und intensiver genutzte Teile der GP 157/1 bleiben erhalten. Bei Aufschüttung der insgesamt geplanten etwa 1,2 ha großen Fläche verbleibt flächenmäßig etwa die Hälfte der 2,4 ha großen Parzelle unbeeinträchtigt, da aber hauptsächlich die intensiver genutzten Bereiche übrig bleiben, geht wertmäßig ein Großteil der vorhandenen Substanz verloren. Dem stehen die, unter Frage 2 genauer beschriebenen und in ihrer Wirksamkeit bewerteten Ausgleichsmaßnahmen, nämlich die Errichtung von insgesamt etwa 60 m2 Tümpelfläche, geschätzten 50 m2 Pufferfläche als dauerhafte Verbesserung gegenüber. Die Neuerrichtung des Grabens kann in die Bewertung nur marginal eingehen, da es sich im Wesentlichen um den Ersatz eines verloren gegangenen Grabens handelt.Mit der Verfüllung von 1,2 ha Streuwiesenfläche auf der gegenständlichen Projektsfläche ist die völlige und dauerhafte Zerstörung der vorhandenen Tier- und Pflanzengesellschaften auf der in Spruch genommenen Fläche verbunden. Dies kann auch nicht durch die Vorschreibung von Auflagen auf ein geringeres Ausmaß herabgemindert werden. Für einen Großteil der Tierarten (bis auf reine Feuchtwiesenarten, von denen allerdings keine besonders seltenen oder charakteristischen Spezies gefunden wurden) werden jedoch durch die Ausgleichsmaßnahmen Ausweichlebensräume geschaffen (siehe auch Punkt 2). Diese Ausweichlebensräume werden bei rechtzeitiger Anlage vor der Aufschüttung der Projektsfläche auch besiedelt werden können, da sie sich im unmittelbaren Nahbereich befinden. Insgesamt werden damit zoologisch und ökologisch hochwertige Feuchtlebensräume - wenn auch in etwas anderer Form als bisher - im Gebiet geschaffen, die bei entsprechender Entwicklung für viele Arten eine Aufwertung der derzeitigen Lebensraumsituation mit sich bergen. Der naturschutzfachliche Wert der Fläche, dargestellt anhand der Landschaftsentwicklung im gegenständlichen Teil des Gasteinertals findet sich in der Beantwortung der Frage 1. Auf Grund der Seltenheit des Lebensraumkomplexes ist von einer naturschutzfachlich sehr hochwertigen Fläche auf der gesamten Parzelle einschließlich des bereits aufgeschütteten Bereiches (siehe auch beiliegendes Ortophoto 1 : 10.000 ohne Aufschüttung) auszugehen. Die extensivst genutzten Teile einschließlich eines gut eingewachsenen Wassergrabens gehen verloren, die Schilfwiese und intensiver genutzte Teile der Gesetzgebungsperiode 157, /1 bleiben erhalten. Bei Aufschüttung der insgesamt geplanten etwa 1,2 ha großen Fläche verbleibt flächenmäßig etwa die Hälfte der 2,4 ha großen Parzelle unbeeinträchtigt, da aber hauptsächlich die intensiver genutzten Bereiche übrig bleiben, geht wertmäßig ein Großteil der vorhandenen Substanz verloren. Dem stehen die, unter Frage 2 genauer beschriebenen und in ihrer Wirksamkeit bewerteten Ausgleichsmaßnahmen, nämlich die Errichtung von insgesamt etwa 60 m2 Tümpelfläche, geschätzten 50 m2 Pufferfläche als dauerhafte Verbesserung gegenüber. Die Neuerrichtung des Grabens kann in die Bewertung nur marginal eingehen, da es sich im Wesentlichen um den Ersatz eines verloren gegangenen Grabens handelt.
Aus fachlicher Sicht kann daher insgesamt gesehen nicht von einem Überwiegen der vorgeschriebenen ökologischen Verbesserungen gegenüber der geplanten und teilweise bereits realisierten Zerstörung ausgegangen werden."
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Landesumweltanwaltschaft mit der Maßgabe von Abänderungen des bekämpften Bescheides betreffend die vorgeschriebenen Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen ab. Nach überblicksweiser Wiedergabe des Verfahrensgeschehens wurde begründend dargelegt, die Amtssachverständigen hätten mit Schreiben vom 14. Juni 2002 das als Beilage angeschlossene Gutachten abgegeben. Darin sei zusammenfassend festgestellt, dass die beantragten Maßnahmen grundsätzlich ausgleichsfähig seien, die bisher angebotenen Ausgleichsmaßnahmen aber nicht geeignet wären, die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen zu kompensieren. Zur genauen Begründung werde auf die Beilage verwiesen. Bei der am 15. Juli 2002 durchgeführten mündlichen Verhandlung habe der Mitbeteiligte als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme die Schwendung einer ca. 1 ha großen ehemaligen Hutweidefläche angeboten. Mit Schreiben vom 12. August 2002 habe der Mitbeteiligte ergänzende Unterlagen betreffend die angebotene Schwendung der Hutweideflächen vorgelegt. Zur fachlichen Eignung "aller angebotenen Ausgleichsmaßnahmen des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens" hätten die Amtssachverständigen mit Schreiben vom 25. September 2002 folgendes Gutachten abgegeben:
"Seitens des Antragstellers werden nunmehr folgende Ausgleichsmaßnahmen angeboten:
Herstellung eines Tümpels in einer zweimähdigen Wiesenmulde im Westen und eines weiteren Tümpels im Süden der geplanten Aufschüttung auf Gp. 157/1, KG Vorderschneeberg in einem trapezförmigen Geländeabschnitt mit gegenwärtig vorhandener Hochstaudenvegetation (genaue Lage siehe Plan im M 1:1500) sowie Schaffung einer ökologischen Pufferzone um die neuen Tümpel
....
Neuschaffung des verfüllten Grabens entlang der südöstlichen Grundgrenze auf Gp. 157/1, KG Vorderschneeberg. ...
Schwendung von zugewachsenen Weideflächen auf den GP 101/1, KG Bad Gastein sowie 592/1, 592/3 und 593 je KG VorderschneebergSchwendung von zugewachsenen Weideflächen auf den Gesetzgebungsperiode 101, /1, KG Bad Gastein sowie 592/1, 592/3 und 593 je KG Vorderschneeberg
Die Freistellung erfolgt im Bereich von ehemaligen Weideflächen auf einer Gesamtfläche von etwa 1 ha, wobei keine völlige Freistellung sondern ein Erhalt von Baumgruppen vorgesehen ist.
Bewertung aus landschaftlicher Sicht:
Die Teiche mit einer Wasseroberfläche von etwa 30 bzw. 60 m2, welche zumindest vom Frühsommer bis zum Herbst einen erkennbaren höherwüchsigen Pufferstreifen aufweisen werden, liegen zwar im freien Wiesengelände, sind aber auf Grund ihrer relativ geringen Größe im Landschaftsbild wenig auffällig und nur aus näherer Entfernung deutlich wahrnehmbar.
Der anzulegende Graben führt entlang der Aufschüttungsfläche, liegt tiefer als diese und ist zum Großteil durch den Erlen- und Hochstaudenbewuchs, der bereits jetzt vorhanden ist oder sich zukünftig entwickeln wird, weitgehend abgedeckt. Eine Wirkung auf das Landschaftsbild im Sinne einer Auffälligkeit oder positiven Veränderung ist somit kaum gegeben.
Die zu schwendenden Flächen befinden sich am linken Einhang des Gasteinertales einiges oberhalb des Talbodens in Hanglage und stellen mehr oder weniger dicht hauptsächlich mit Fichten, Erlen, Bergahorn und div. Sträuchern verwachsene Weideflächen dar. Wie auch aus dem beiliegenden Luftbild mit eingetragenen Flächen hervorgeht, schließen die zu schwendenden Bereiche an offene Weide- bzw. Wiesenflächen an. Landschaftsbild und Charakter der Landschaft werden also von diesem Wechsel zwischen offenen und bewaldeten Bereichen bestimmt. Durch die Extensivierung bzw. Aufgabe der Beweidung kommt es langfristig zu einer Monotonisierung der Landschaft, da eben gerade dieser landschaftliche Wechsel den Reiz und die Harmonie des Landschaftsbildes bestimmt. Der gegenständliche Landschaftsabschnitt ist durch eine Straße erschlossen, also auch relativ leicht erreichbar und erlebbar, was auch den Wert der Landschaft für die Erholung steigert. Die Schwendung ist somit geeignet erhebliche Verbesserungen im Landschaftsbild zu wirken. Bei Verfügung einer bescheidmäßigen Verpflichtung die Flächen dauerhaft offen zu halten ist auch eine dauerhafte landschaftliche Wirkung gegeben. Dem steht die dauerhafte landschaftliche Veränderung von 1,2 ha 'Feuchtlandschaftsrest' gegenüber. Landschaftlich wirksam sind jene Teile, welche Strukturen aufweisen, die sich von der umgebenden Landschaft deutlich unterscheiden. Dies sind die extensiv bewirtschafteten Teile der Aufschüttungsfläche (vgl. Abbildung 5 im Gutachten vom 14.6.2002) und die Grabenstrukturen. Die mehrschnittigen Wiesenbereiche unterscheiden sich rein landschaftlich kaum von der Umgebung., die Baumstrukturen bleiben im wesentlichen erhalten.Die zu schwendenden Flächen befinden sich am linken Einhang des Gasteinertales einiges oberhalb des Talbodens in Hanglage und stellen mehr oder weniger dicht hauptsächlich mit Fichten, Erlen, Bergahorn und div. Sträuchern verwachsene Weideflächen dar. Wie auch aus dem beiliegenden Luftbild mit eingetragenen Flächen hervorgeht, schließen die zu schwendenden Bereiche an offene Weide- bzw. Wiesenflächen an. Landschaftsbild und Charakter der Landschaft werden also von diesem Wechsel zwischen offenen und bewaldeten Bereichen bestimmt. Durch die Extensivierung bzw. Aufgabe der Beweidung kommt es langfristig zu einer Monotonisierung der Landschaft, da eben gerade dieser landschaftliche Wechsel den Reiz und die Harmonie des Landschaftsbildes bestimmt. Der gegenständliche Landschaftsabschnitt ist durch eine Straße erschlossen, also auch relativ leicht erreichbar und erlebbar, was auch den Wert der Landschaft für die Erholung steigert. Die Schwendung ist somit geeignet erhebliche Verbesserungen im Landschaftsbild zu wirken. Bei Verfügung einer bescheidmäßigen Verpflichtung die Flächen dauerhaft offen zu halten ist auch eine dauerhafte landschaftliche Wirkung gegeben. Dem steht die dauerhafte landschaftliche Veränderung von 1,2 ha 'Feuchtlandschaftsrest' gegenüber. Landschaftlich wirksam sind jene Teile, welche Strukturen aufweisen, die sich von der umgebenden Landschaft deutlich unterscheiden. Dies sind die extensiv bewirtschafteten Teile der Aufschüttungsfläche vergleiche , Abbildung 5 im Gutachten vom 14.6.2002) und die Grabenstrukturen. Die mehrschnittigen Wiesenbereiche unterscheiden sich rein landschaftlich kaum von der Umgebung., die Baumstrukturen bleiben im wesentlichen erhalten.
Insgesamt betrachtet, also auch unter Berücksichtigung der landschaftlichen Wirkung der Tümpel kann somit aus dem Blickwinkel des Landschaftsbildes von einem Ausgleich der Beeinträchtigungen durch die Aufschüttung ausgegangen werden.
Bewertung im Hinblick auf den Naturhaushalt:
Aus zoologischer Sicht musste nach einer groben Erhebung der Tierwelt im Jahr 2000 die geplante Aufschüttung negativ beurteilt werden, weil die derzeit nur extensiv bewirtschaftete Fläche eine hohe Vielfalt von Tierarten aufweist. Diese Vielfalt ergab sich insbesondere aus dem vorhandenen Lebensraumkomplex aus Feuchtwiesen, Schilfbereichen, Erlengebüschen und Entwässerungsgräben. Durch die Aufschüttung gehen 1,2 ha Fruchtwiesen sowie ein 90 m langer Graben als Lebensraum verloren. Diese waren vor allem für zahlreiche wirbellose Tierarten sowie als Nahrungsraum für mehrere Vogelarten und Lebensraum für Amphibien und Reptilien von Bedeutung. Vom Antragsteller wurden nun Ausgleichsmaßnahmen angeboten, die zu Beginn der Stellungnahme näher ausgeführt sind. Es handelt sich dabei um einen neuen Graben sowie zwei Tümpel inklusive Pufferzonen sowie um das Schwenden zugewachsener Weideflächen. Die Anlage des Grabens kann als Ersatz für den durch den Eingriff zerstörten Grabenabschnitt gesehen werden. Das Schwenden ehemaliger Weideflächen hat vor allem landschaftsästhetische Auswirkungen. Die dadurch neu entstehenden Grenzlinienbiotope im Übergangsbereich Wald/Weide sind jedoch ökologisch gesehen sehr artenreiche Lebensräume. Die Anlage der beiden Tümpel ist von besonders hoher Wertigkeit für den Naturhaushalt: Diese Maßnahme stellt eine sehr wichtige Bereicherung für das Gebiet dar. Sie wird direkt im betroffenen Landschaftsraum gesetzt und überwiegt aus folgenden Gründen die nachteiligen Auswirkungen jener Maßnahme, die bewilligt werden soll, erheblich:
Wie bereits in der Stellungnahme vom 21.9.2001 vermerkt, ist die Laichgewässersituation für die westlich der Gasteiner Bundesstraße lebenden Amphibien, insbesondere für den Grasfrosch, aber auch die Erdkröte, besonders prekär. Der Grasfrosch ist nach Zählungen an der Amphibienwanderstrecke an der Gasteiner Bundesstraße mit einem Verhältnis zur Erdkröte von 294:6 die häufigste Art (1994, Projektbericht). Allerdings handelte es sich hier um von Osten zuwandernde Tiere, für die in der Zwischenzeit im Osten der Straße Laichgewässer angelegt wurden. Ein großer Teil der vorhandenen Population im Eingriffsgebiet besteht jedoch aus Lurchen, deren Landlebensräume am Westhanges des Gasteinertals liegen. Die derzeit hier vorhandene Laichgewässersituation ist denkbar schlecht: Vorhandene (Fisch)Teiche sind aufgrund des Fischbesatzes und der Uferstrukturierung für Amphibien von sehr geringer Bedeutung und stellen allenfalls für Erdkröten suboptimale Laichbiotope dar. Die übrige Laichgewässersituation beschränkt sich auf vernässte Wiesen und einzelne Gräben nördlich des Bertahofs (Bericht zum Amphibienschutzprojekt (Gasteiner Bundesstraße (1994)). Aufgrund des späteren Trockenfallens der im Frühling vernässten Wiesenbereiche geht jedoch der Großteil des Amphibienlaichs durch Austrocknung verloren. Lediglich in den Grabenbereichen können einige Kaulquappen überleben. Im zitierten Projektbericht wird die Anlage von neuen Laichgewässern in diesem Bereich empfohlen. Somit tritt durch die als Ausgleichsmaßnahme angebotenen Teiche eine wesentliche Entschärfung der angespannten Laichgewässersituation im Gebiet ein. Als Landlebensraum für die westlich der Gasteiner Bundesstraße lebenden Amphibien wird in der genannten Studie folgender Bereich beschrieben: 'Es handelt sich zwar um einen durch die Absenkung des Grundwassers trocken gefallenen Talabschnitt, der aber aufgrund seiner reichen Struktur (Hecken, Feldgehölze, Hochstaudenbestände) ein äußerst attraktiver Landlebensraum für Amphibien ist. (....) Der Westhang bietet als Hinterland gute Strukturen für Sommer- und Winterlebensräume. Er ist zwar im unteren Bereich leicht zersiedelt, weist aber bis in eine Höhe von ca. 900 m zahlreiche Hecken und mehr oder weniger intensiv genutzte Wiesen und Weiden auf. Er geht bei ca. 900 m langsam über einen geschlossenen Mischwald in einen Fichtenwald über.' Der Lebensraum der Amphibien beschränkt sich also nicht nur auf die 1,2 ha große Eingriffsfläche, sondern ist wesentlich großräumiger zu sehen. Durch die Aufschüttung der bisher als extensive Viehweide genutzten 1,2 ha großen Feuchtwiesenfläche und eine zukünftig intensivere Nutzung als zweimähdige Wiese wird zwar sicherlich ein Teil des Landlebensraumes der Amphibien - der wie erwähnt vor allem während der Laichzeit genutzt wird - in seiner Qualität gemindert. Doch wird dies durch die aufgrund der Ausgleichsmaßnahme geschaffene wesentlich günstigere Laichgewässersituation mehr als aufgewogen. Auch die Vernetzung mit den vorhandenen Schilfbeständen, Feldgehölzen, Hochstauden und Gräben bleibt erhalten. Bei meinen Begehungen im Frühjahr 2000 wurden 2 immature Gelbbauchunken - allerdings nur einmal - im bereits bestehenden 'neuen Graben' ganz im Süden-Westen der Fläche entdeckt. Weitere Ex. oder auch Kaulquappen konnten nicht beobachtet werden. Es kann deshalb nicht von einer größeren Population ausgegangen werden. Trotzdem ist durch das Verhandlungsergebnis sichergestellt, dass das Umfeld des Beobachtungsortes nicht direkt beeinträchtigt wird: der angrenzende Teil der Feuchtwiese bleibt erhalten, der Graben in dem die Tiere beobachtet wurden, wird nicht verändert, da er bereits neu angelegt wurde, Verbindungen zu Feldgehölzen und zu dem neu anzulegenden Graben sind gegeben, und in unmittelbarer Umgebung findet sich einer der beiden Tümpel. Die in dem von der Aufschüttung betroffenen Graben beobachteten Ringelnattern werden im Umfeld der beiden neuen Teiche ebenfalls sehr gute Lebensbedingungen vorfinden. Die zu erwartende große Anzahl von Kaulquappen bzw. Jungfröschen stellt eine sehr gute Nahrungsbasis für diese Art dar, in angrenzenden Bereichen finden sich gute Überwinterungsmöglichkeiten. Das festgestellte Vorkommen des Sumpfrohrsängers ist von der geplanten Aufschüttung nicht unmittelbar betroffen, da sich das Revier vor allem im Umfeld der Schilfbereiche und angrenzenden Erlengebüsche befindet, die von der Aufschüttung nicht betroffen sind. Durch die Umwandlung der 1,2 ha großen feuchten Viehweide in eine zweimähdige Wiese wird es höchstwahrscheinlich zu einer Verringerung der Evertebratenpopulation auf den betroffenen Flächen kommen. Wür