TE OGH 1994/6/28 4Ob48/94(4Ob49/94)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 28.06.1994
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten