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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §45 Abs2;Rechtssatz
Die Kosten einer Untersuchung und Begutachtung durch eine in § 49 LMG vorgesehene Untersuchungsanstalt sind jedenfalls dem Grunde nach in § 45 Abs 2 LMG zweiter Satz geregelt.Die Kosten einer Untersuchung und Begutachtung durch eine in Paragraph 49, LMG vorgesehene Untersuchungsanstalt sind jedenfalls dem Grunde nach in Paragraph 45, Absatz 2, LMG zweiter Satz geregelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986100024.X01Im RIS seit
21.08.2006