RS Vwgh 1986/6/16 85/12/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1986
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §25 Abs1 idF 1979/561;
GehG 1956 §25 Abs2 idF 1979/561;

Rechtssatz

Das Gesetz verlangt ausdrücklich die Bedachtnahme auf den Umfang der Nebentätigkeit, worunter der mit ihrer Ausübung verbundene Zeitaufwand zu verstehen ist (Hinweis E 10.3.1977, 616/76) und die Bedachtnahme auf die Bedeutung desselben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120109.X02

Im RIS seit

24.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten