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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs2;Rechtssatz
Wird in einem Bescheid ein Rechtsmittel eingeräumt, das sodann von der Partei ergriffen wird, dieses jedoch von der letzten Instanz als unzulässig zurückgewiesen, dann kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist beim VwGH n nicht gewährt werden, wenn der Gerichtshof zur Überzeugung kommt, dass dieses Rechtsmittel - entgegen der Ansicht der obersten Behörde - zulässig war (Hinweis auf B v. 11.9.1984, 84/07/0201).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984070255.X01Im RIS seit
01.02.2008