RS Vwgh 1986/6/19 84/06/0009

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Veröffentlicht am 19.06.1986
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauRallg;

Rechtssatz

Der Baubewilligungsbescheid deckt eine Änderung auf dem ihm zugrundeliegenden Lageplan, sofern sie Umstände, die Nachbarrechte berühren, betrifft, nur dann, wenn sie spätestens bei der Bauverhandlung, bei der der Nachbar anwesend war, vorgenommen wurde und solcherart vom Projekt erfasst war.

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984060009.X01

Im RIS seit

28.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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