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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7;Rechtssatz
In der Zahlungspflicht des Antragstellers für die Einschaltungskosten nach § 72 Abs 3 KO liegt weder eine Enteignung gegen den Willen des Eigentümers noch eine Entziehung des Eigentums gemäß Art 1 des ersten ZP zur MRK vor, noch verstößt diese gesetzliche Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.In der Zahlungspflicht des Antragstellers für die Einschaltungskosten nach Paragraph 72, Absatz 3, KO liegt weder eine Enteignung gegen den Willen des Eigentümers noch eine Entziehung des Eigentums gemäß Artikel eins, des ersten ZP zur MRK vor, noch verstößt diese gesetzliche Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986170089.X02Im RIS seit
20.06.1986