RS Vwgh 1986/6/20 86/17/0068

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Veröffentlicht am 20.06.1986
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1967 §11 Abs2;
MOG 1967 §12 Abs2;
MOG 1967 §57e Abs3;

Rechtssatz

Die Bestimmungen in UnterAbschn D MOG 1967 dienen nicht der Durchsetzung der Beschränkung der Übernahmspflicht des BVB auf hartkäsetaugliche Milch. Übernimmt der BVB, ohne Berechtigung hiezu, von einem Milcherzeuger Milch, die nicht hartkäsetauglich ist, so sind die Lieferungen gemäß § 57 e Abs 3 MOG 1967 zur Vermeidung des Erlöschens von Einzelrichtmengen anzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986170068.X05

Im RIS seit

20.06.1986

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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