RS Vwgh 1986/6/20 86/17/0068

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Veröffentlicht am 20.06.1986
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1967 §11 Abs2;
MOG 1967 §12 Abs2;
MOG 1967 §57e Abs3;

Rechtssatz

Auch schon vor der MOG-Nov bedurfte es bei Prüfung des Erlöschenstatbestandes gem § 57 e Abs 3 MOG 1967 keiner getrennten Abrechnung der Milchlieferungen aus den einzelnen Betrieben eines Milcherzeugers, weil insofern hinsichtlich der Einzelrichtmengen auf den Milcherzeuge abgestellt ist und nicht auf den einzelnen seiner Betriebe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986170068.X06

Im RIS seit

20.06.1986

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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