RS Vwgh 1986/6/24 86/14/0014

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Veröffentlicht am 24.06.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs1;

Rechtssatz

In einer Berufungsentscheidung können die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung nur verbunden werden, wenn tatsächlich sowohl die Wiederaufnahme des Verfahrens als auch die Sachentscheidung mit Berufung angefochten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140014.X01

Im RIS seit

24.06.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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