RS Vwgh 1986/6/30 84/15/0058

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1986
beobachten
merken

Index

Verkehrssteuern
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §235 Abs2

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
84/15/0059

Rechtssatz

Gem § 235 Abs 2 BAO erlischt zwar der Abgabenanspruch durch die verfügte Abschreibung, jedoch nur wenn dies bescheidmäßig geschieht. "Abschreibung" ist nur die Bezeichnung des buchungstechnischen Vorganges.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150058.X04

Im RIS seit

08.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten