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VerkehrssteuernNorm
BAO §235 Abs2Beachte
Rechtssatz
Gem § 235 Abs 2 BAO erlischt zwar der Abgabenanspruch durch die verfügte Abschreibung, jedoch nur wenn dies bescheidmäßig geschieht. "Abschreibung" ist nur die Bezeichnung des buchungstechnischen Vorganges.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150058.X04Im RIS seit
08.10.2020Zuletzt aktualisiert am
08.10.2020