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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs6 idF 1984/531;Rechtssatz
Im Anwendungsbereich des § 2 Abs 6 UStG 1972 idF des AbgÄG 1984 kommt es für die Umsatzsteuerpflicht sogenannter "Klassegebühren" nicht (mehr) darauf an, ob der (Primararzt) Arzt in einem Dienstverhältnis zur Krankenanstalt bzw ihrem Rechtsträger steht. Entscheidend für die Abgabepflicht ist entsprechend dem geänderten Tatbestand nur noch, ob die Krankenanstalt die der Umsatzsteuer unterworfenen Klassegebühren im eigenen Namen vereinbart oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985150319.X01Im RIS seit
30.06.1986