RS Vwgh 1986/7/2 85/11/0175

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Veröffentlicht am 02.07.1986
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs1 idF vor 1980/580;
IESG §6 Abs2 idF vor 1980/580;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0015 E 22. März 1983 VwSlg 11015 A/1983 RS 1

Stammrechtssatz

Nur die im § 1 Abs 1 IESG ausdrücklich angeführten Personen sind anspruchsberechtigt auf Insolvenz-Ausfallgeld und dementsprechend gemäß § 6 Abs 2 IESG zum Antrag legitimiert. Ein Überweisungsgläubiger zählt nicht dazu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110175.X01

Im RIS seit

10.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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