RS Vwgh 1986/7/2 85/11/0175

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Veröffentlicht am 02.07.1986
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Index

27/01 Rechtsanwälte
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AVG §8;
IESG §1 Abs1 idF vor 1980/580;
IESG §6 Abs1 idF vor 1980/580;
RAO 1945 §19a Abs1;

Rechtssatz

Das gesetzliche Pfandrecht des Rechtsanwaltes (§ 19a Abs 1 RAO) an der Kostenersatzforderung der von ihm vertretenen Partei gegenüber ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber begründet weder die Anspruchs- und Antragsberechtigung des Rechtsanwaltes auf Insolvenz-Ausfallgeld noch dessen Parteistellung im Verfahren über den Antrag des Anspruchsberechtigten (§ 1 Abs 1 IESG) auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für den gesicherten privatrechtlichen Anspruch.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110175.X02

Im RIS seit

10.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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