RS Vwgh 1986/7/3 85/08/0021

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Veröffentlicht am 03.07.1986
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §1432;
AlVG 1977 §25 Abs1;

Rechtssatz

Die Auffassung, - trotz einer Verständigung des Arbeitsamtes - von diesem weiter geleistete Zahlungen im Hinblick auf § 1432 ABGB nicht zurückzahlen zu müssen, ist mangels Geltung dieser privatrechtlichen Norm im Arbeitslosenversicherungsrecht rechtsirrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985080021.X01

Im RIS seit

27.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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