RS Vwgh 1986/7/3 86/08/0076

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Veröffentlicht am 03.07.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1670/63 E 30. Juni 1964 VwSlg 6389 A/1964 RS 1

Stammrechtssatz

Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens ist (selbst nach ungerechtfertigtem Fernbleiben des Beschuldigten) die im Beschuldigtenladungsbescheid bezeichnete Tat; geht das Erkenntnis sachverhaltsmäßig darüber hinaus, dann wurde der Beschuldigte in seinen Rechten, gemäß § 41 VStG verletzt (Hinweis E 27.10.1949, 741/48, VwSlg 1054 A/1949 betr. Baustrafrecht).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080076.X03

Im RIS seit

18.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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