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L82000 BauordnungNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Hat der Bfr behauptet, eine "mündliche" Baubewilligung sei erteilt worden, so hat die Baubehörde vor Erlassung eines Beseitigungsauftrages von Amts wegen entsprechende Nachforschungen in den Archiven vorzunehmen (Hinweis E 9.3.1964, 1884/63).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060035.X02Im RIS seit
01.03.2006