RS Vwgh 1986/7/3 86/06/0035

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Veröffentlicht am 03.07.1986
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §62 Abs2;
BauRallg impl;

Rechtssatz

Hat der Bfr behauptet, eine "mündliche" Baubewilligung sei erteilt worden, so hat die Baubehörde vor Erlassung eines Beseitigungsauftrages von Amts wegen entsprechende Nachforschungen in den Archiven vorzunehmen (Hinweis E 9.3.1964, 1884/63).

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060035.X02

Im RIS seit

01.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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