RS Vwgh 1986/7/3 86/02/0045

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Veröffentlicht am 03.07.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lita;
StVO 1960 §43 Abs1;
StVO 1960 §44 Abs1;
StVO 1960 §52 Z13b;

Rechtssatz

Ein beschildertes Halteverbot und Parkverbot verliert an einer einmündigen Querstraße seine Gültigkeit nicht; es muss nicht durch Verkehrszeichen mit den Zusatztafeln "Ende" und "Anfang" vor und nach der Einmündung erkennbar gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020045.X02

Im RIS seit

20.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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