RS Vwgh 1986/7/15 86/07/0079

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Veröffentlicht am 15.07.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs2;
BAO §303 Abs2;

Rechtssatz

Ein Wiederaufnahmsantrag hat nicht nur den Wiederaufnahmsgrund, sondern auch die Angaben über die Rechtzeitigkeit der Erhebung des Begehrens zu enthalten (Hinweis E 26.6.1967, 913/66, VwSlg 7158 A/1967).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070079.X02

Im RIS seit

15.07.1986

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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