RS Vwgh 1986/7/15 86/07/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0913/66 E 26. Juni 1967 VwSlg 7158 A/1967 RS 3

Stammrechtssatz

Der Hinweis, "vor einigen Tagen" vom Wiederaufnahmegrund Kenntnis erhalten zu haben, genügt für die Bewilligung des Wiederaufnahmeverfahrens nicht, wenn die Eingabe undatiert ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070079.X01

Im RIS seit

15.07.1986

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten