RS Vwgh 1986/8/14 86/08/0077

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Veröffentlicht am 14.08.1986
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §412 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0104 E 18. Juni 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Im Anschluss an das E vom 20.6.1980, 2037/79 kann auch nach der Novelle zum VwGG BGBl Nr 316/1976 von einer inhaltlichen Ähnlichkeit der Regelungen des § 30 Abs 2 VwGG 1965 und des § 412 Abs 2 ASVG ausgegangen werden, weshalb das Konkretisierungsgebot - insbesondere Beschluss eines verst. Senates vom 25. 2. 1981, 0268/80 - auch für Aufschiebungsanträge nach dem ASVG gilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080077.X02

Im RIS seit

18.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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