RS Vwgh 1986/9/4 86/02/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §97 Abs4 idF 1969/209;
VStG §45 Abs1 lita;
VStG §45 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob das Straßenaufsichtsorgan berechtigt war, die Anordnung zu erteilen, welche die Verpflichtung des Straßenbenützers nach sich zog, ihr Folge zu leisten (Hinweis E 24.3.1969, 0812/66, VwSlg 7536 A/1969), ist die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen den betreffenden Straßenbenützer gemäß § 45 Abs 1 lit a VStG 1950 wegen einer (anderen) Tat ohne rechtliche Bedeutung, sollte deren angebliche Begehung auch in einem Zusammenhang mit der Anordnung gestanden sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020062.X03

Im RIS seit

21.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten