RS Vwgh 1986/9/4 86/16/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1986
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §14 Abs1 Z1 litb;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1/1987;

Rechtssatz

Die Anwendung dieses (ermäßigten) Steuersatzes ist nur dann möglich, wenn es sich bei einem Erwerbsvorgang um einen solchen handelt, der - aus welchem Grund immer - zwischen Ehegatten vor sich gegangen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160011.X02

Im RIS seit

04.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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