RS Vwgh 1986/9/9 85/04/0193

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1986
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §2 Abs1 Z18;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3162/78 E 11. April 1980 VwSlg 10094 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Das Wesen des Ausnahmetatbestandes "Kleinverkauf periodischer Druckschriften" liegt im Verkauf solcher Druckschriften, dh im Abschluß und in der Abwicklung von Kaufverträgen, sowie im Beschaffen von periodischen Druckschriften durch den Kleinverkäufer und in der Entgegennahme von Bestellungen, die auf den Kauf periodischer Druckschriften im Rahmen des Kleinverkaufes gerichtet sind. Die Entgegennahme einer Bestellung für einen anderen Rechtsträger hingegen stellt dem Wortsinn nach keinen Verkauf, sondern - bezogen auf jene Person, die die Bestellung für den anderen Rechtsträger entgegennimmt - eine Tätigkeit anderer Art als eine Verkaufstätigkeit dar, nämlich eine Tätigkeit, mit der der Abschluß eines Kaufvertrages zwischen dem Besteller als Käufer und dem anderen Rechtsträger als Verkäufer vermittelt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985040193.X03

Im RIS seit

09.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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