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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §2 Abs1 Z18;Rechtssatz
Der Ausnahmetatbestand des § 2 Abs 1 Z 18 GewO 1973 bezieht sich nur auf den Kleinverkauf periodischer Druckschriften, nicht aber auch auf eine darauf gerichtete Vermittlertätigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985040193.X01Im RIS seit
09.09.1986