RS Vwgh 1986/9/9 85/04/0193

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Veröffentlicht am 09.09.1986
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §2 Abs1 Z18;

Rechtssatz

Der Ausnahmetatbestand des § 2 Abs 1 Z 18 GewO 1973 bezieht sich nur auf den Kleinverkauf periodischer Druckschriften, nicht aber auch auf eine darauf gerichtete Vermittlertätigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985040193.X01

Im RIS seit

09.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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