RS Vwgh 1986/9/9 86/04/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1986
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §193 Abs2;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des § 193 Abs 2 GewO 1973 kommt dem bisherigen Verhalten der "Personen, mit denen sich der Konzessionswerber in einer Erwerbsgemeinschaft oder Lebensgemeinschaft befindet", für die tatbestandsmäßige Annahme der mangelnden Zuverlässigkeit dieselbe rechtliche Bedeutung zu, wie dem bisherigen Verhalten des Konzessionswerbers selbst (Hinweis E 17.9.1982, 81/04/0029).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040019.X01

Im RIS seit

08.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten