Index
GewerbeONorm
GewO 1973 §77 Abs2Rechtssatz
Was die Frage einander widersprechender Widmungen anlangt, ist auf das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 12.6.1981, 0425/79, VwSlg 10482 A/1981, hinzuweisen, in welchem der VwGH dargetan hat, dass das Hauptgewicht der Beurteilung auf die - tatsächlichen - örtlichen Verhältnisse zu legen ist, dass jedoch nicht auf die gegenseitige Wechselbeziehung der einander widersprechenden Widmungen Bedacht zu nehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040039.X04Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022