RS Vwgh 1986/9/9 86/04/0039

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Veröffentlicht am 09.09.1986
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Index

GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs2

Rechtssatz

Was die Frage einander widersprechender Widmungen anlangt, ist auf das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 12.6.1981, 0425/79, VwSlg 10482 A/1981, hinzuweisen, in welchem der VwGH dargetan hat, dass das Hauptgewicht der Beurteilung auf die - tatsächlichen - örtlichen Verhältnisse zu legen ist, dass jedoch nicht auf die gegenseitige Wechselbeziehung der einander widersprechenden Widmungen Bedacht zu nehmen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040039.X04

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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