RS Vwgh 1986/9/9 86/04/0040

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Veröffentlicht am 09.09.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §32 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 6

Stammrechtssatz

Die Worte gegen eine bestimmte Person "als Beschuldigten" schließen nach der Definition des § 32 Abs 1 VStG 1950 in sich, dass die gegen die betreffende Person gerichtete Amtshandlung eine bestimmte Verwaltungsübertretung (oder mehrere bestimmte Verwaltungsübertretungen) zum Gegenstand haben muss. Insofern muss sich die Amtshandlung auf alle einer späteren Bestrafung zu Grunde liegenden Sachverhaltselemente beziehen (Hinweis E VS 19.10.1978, 1664/75, VwSlg 9664 A/1978).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040040.X02

Im RIS seit

08.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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